
Für kostenlose Schulbücher fehlen in Sachsen-Anhalt angeblich fünf Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig drohen mindestens 21,5 Millionen Euro an EU-Sanktionen, weil eine seit Jahren bekannte Vorgabe zur Cybersicherheit nicht rechtzeitig umgesetzt wurde. Das wirft eine einfache Frage auf, nämlich wie sorgsam diese Landesregierung eigentlich mit unserem Steuergeld umgeht.
Gastbeitrag von Peter Scheller
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet über ein Schreiben des Bundesinnenministeriums an den Präsidenten des Landtags Sachsen-Anhalt. Danach müsse wegen der weiterhin fehlenden Umsetzung europäischer Vorgaben zur Cybersicherheit mit einer Strafzahlung von mindestens 21,5 Millionen Euro gerechnet werden. Bei weiterer Verzögerung könnten zusätzliche Zwangsgelder hinzukommen.
Alles lange bekannt
Die sogenannte NIS2-Richtlinie wurde bereits im Dezember 2022 beschlossen. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die notwendigen Vorschriften bis zum 17. Oktober 2024 zu erlassen und zu veröffentlichen. Deutschland verpasste diese Frist. Die EU-Kommission leitete deshalb bereits im November 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren ein und verschärfte dieses im Mai 2025 mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme.
Auch der Bund arbeitete zu langsam. Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz wurde erst im November 2025 vom Bundestag beschlossen und trat im Dezember 2025 in Kraft. Das entlastet Sachsen-Anhalt aber nicht.
Denn für Teile der öffentlichen Verwaltung der Richtlinie sind eigene landesrechtliche Regelungen erforderlich. Sachsen zeigte, dass dies rechtzeitig möglich war. Dort beschloss der Landtag bereits am 12. Juni 2024 die Anpassung des Informationssicherheitsgesetzes. Die sächsische Staatsregierung bezeichnete Sachsen anschließend als erstes Bundesland, das NIS2 für die Landesverwaltung umgesetzt hatte.
Und was machte Sachsen-Anhalt?
Das eigentlich Erstaunliche findet sich in den Unterlagen der Landesregierung selbst. Das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Digitales beschäftigte sich schon länger mit dem Thema. Seit Anfang 2024 werden Beschäftigte der Landesverwaltung sogar speziell in Informationssicherheit geschult. Niemand kann also behaupten, NIS2 sei überraschend über Sachsen-Anhalt hereingebrochen.
Trotzdem beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf erst am 14. April 2026 zur Anhörung. Die Anhörung endete am 13. Mai. Den endgültigen Entwurf beschloss die Landesregierung erst am 2. Juni 2026; am 12. Juni wurde er als Landtagsdrucksache 8/7102 ausgegeben. Damit lag der Gesetzentwurf dem Landtag erst rund 20 Monate nach Ablauf der EU-Umsetzungsfrist vor.
Einem überlasteten Landtag kann man also keinen Vorwurf machen. Die Verantwortung liegt bei der zuständigen Verwaltung und damit bei der Landesregierung. Ministerin für Digitales und Infrastruktur Lydia Hüskens räumte gegenüber der MZ selbst ein: „Wir hätten schneller arbeiten können.“ Bereits vorher war im Landtag öffentlich gewarnt worden.
Es geht ja nur um 21,5 Millionen
Und nun ist Wahlkampf, und niemand scheint Zeit für das Thema zu haben. In der letzten regulären Sitzungsperiode kam es im Juni 2026 lediglich zur ersten Beratung. Anschließend wurde der Entwurf an drei Ausschüsse überwiesen. Nun ruht die parlamentarische Arbeit im Wesentlichen bis zur Landtagswahl.
Sondersitzungen wären nach dem MZ-Bericht möglich gewesen. Sie wurden aber nicht angesetzt. CDU, SPD und FDP planen offenbar keine weiteren Sitzungen. Nach der Wahl müsste das Gesetzgebungsverfahren sogar von vorne beginnen. Man kann sich den Sarkasmus nicht verkneifen. Die EU-Frist ist seit fast zwei Jahren abgelaufen. Das Bundesinnenministerium warnt vor mindestens 21,5 Millionen Euro Zwangsgeld. Und trotzdem geht das Parlament in den Wahlkampf. Ein weiteres unrühmliches Beispiel, wie unsere Politik mit unser aller Gelder, und das sind ja die Steuern, umgeht.
Noch liegt keine Rechnung aus Brüssel vor. Die EU-Kommission hat Deutschland wegen dieses verbliebenen Problems bislang nicht öffentlich beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Im Juli 2026 wurden wegen NIS2 zunächst Irland, Spanien, Frankreich und die Niederlande verklagt.
Die Warnung des Bundesinnenministeriums ist dennoch ernst zu nehmen. Sie entspricht exakt der aktuellen Berechnungsmethode der EU-Kommission. Für Deutschland beträgt der Mindestpauschalbetrag derzeit 21,57 Millionen Euro. Über die tatsächliche Sanktion entscheidet letztlich der Europäische Gerichtshof. Zusätzliche Zwangsgelder können festgesetzt werden.
Was bedeuten 21,5 Millionen Euro für Sachsen-Anhalt?
Bildungsminister Jan Riedel erklärte im Landtag, für Lernmittelfreiheit müssten jährlich etwa fünf Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Dieses Geld stehe im Haushalt 2025/2026 nicht zur Verfügung. Mit 21,5 Millionen Euro ließe sich dieser Mehrbedarf mehr als vier Jahre finanzieren. Man könnte mit den 21, 5 Mio. Euro auch weitere Investitionen für Schulen, Feuerwehren oder eine umfangreichere Kulturförderung finanzieren.
Besonders grotesk wird der Vergleich mit dem Cybersicherheitsgesetz selbst: Die Landesregierung beziffert dessen laufende jährliche Kosten auf rund 3,29 Millionen Euro. Die drohende Mindeststrafe entspricht also mehr als dem Sechsfachen eines Jahresbetrags für die eigentliche Umsetzung. Für rechtzeitiges Handeln fehlt offenbar Zeit und Geld. Für die Folgen verspäteten Handelns muss plötzlich beides vorhanden sein.
Wer zahlt am Ende?
Formal würde nicht Sachsen-Anhalt, sondern die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Das bedeutet aber nicht, dass Sachsen-Anhalt aus dem Schneider wäre. Art. 104a Abs. 6 Grundgesetz bestimmt, dass Bund und Länder die finanziellen Folgen europarechtlicher Pflichtverletzungen entsprechend ihrer innerstaatlichen Zuständigkeit tragen. Das Lastentragungsgesetz konkretisiert dies. Die Last soll grundsätzlich die staatliche Ebene tragen, in deren Verantwortungsbereich die Pflichtverletzung verursacht wurde. Hat der Bund gegenüber der EU gezahlt, sind die Länder entsprechend ihrer Verantwortlichkeit zur Erstattung verpflichtet.
Ob Sachsen-Anhalt tatsächlich die vollen 21,57 Millionen Euro tragen müsste, lässt sich heute nicht seriös prognostizieren. Auch der Bund hat NIS2 verspätet umgesetzt. Bei mehrfacher Verursachung wäre die finanzielle Verantwortung aufzuteilen. Aber genau deshalb muss die Landesregierung erklären, welchen Anteil ihrer eigenen Verzögerung sie verursacht hat und welches finanzielle Risiko daraus für Sachsen-Anhalt entsteht. Und die jetzige Landesregierung überlässt den Scherbenhaufen einfach der neuen Landesregierung.
Deutschland hat bereits Lehrgeld bezahlt
Dass solche Strafandrohungen keine theoretische Drohkulisse sind, zeigt ein anderer Fall. Deutschland setzte die EU-Hinweisgeberrichtlinie verspätet um. Der Europäische Gerichtshof verurteilte die Bundesrepublik deshalb am 6. März 2025 zu einem Pauschalbetrag von 34 Millionen Euro.
Der Fall wurde politisch von der letzten Regierung Merkel und der Regierung Scholz verantwortet. Die Richtlinie stammte aus dem Jahr 2019, ihre Umsetzung wurde lange vorbereitet, die maßgebliche verlängerte Frist lief schließlich unter der Regierung Scholz Ende 2022 ab.
34 Millionen konnten nicht für Schulen, nicht für Straßen und nicht für Krankenhäuser ausgegeben werden. Sie waren der Preis dafür, dass Deutschland eine europäische Frist nicht eingehalten hatte. Genau dieses Risiko entsteht nun erneut. Dazu sagt dieBasis, dass Steuergeld kein Haftungsfonds für Regierungsversäumnisse ist.
Natürlich können Gesetzgebungsverfahren kompliziert sein. Anhörungen brauchen Zeit. Datenschutzfragen müssen geprüft werden. Ein Gesetz zur Cybersicherheit darf nicht schlampig formuliert werden. Aber genau dafür gibt es Fristen zur Umsetzung in nationales Recht. Wer seit Ende 2022 weiß, dass bis Oktober 2024 europäische Vorgaben umzusetzen sind, kann im April 2026 nicht so tun, als sei plötzlich die Zeit knapp geworden.
dieBasis Sachsen-Anhalt verlangt deshalb Aufklärung:
- Wann wurde mit der Gesetzesarbeit tatsächlich begonnen?
- Warum kam die Anhörung erst im April 2026?
- Wer entschied nach der Warnung des Bundesinnenministeriums gegen Sondersitzungen?
- Und welches finanzielle Risiko hat das Land inzwischen konkret?
Eine verantwortungsvolle Politik bedeutet, dass sie dafür sorgt, dass Millionen nicht für vermeidbare Fehler der Politik verloren gehen. 21,5 Millionen Euro gehören den Bürgern Sachsen-Anhalts. Sie sind kein Spielgeld für verschlafene Fristen.
Quellen
Mitteldeutsche Zeitung – Jan Schumann: „Sachsen-Anhalt verschläft Frist für Gesetz zur Cybersicherheit – Millionenstrafe droht“, 18.08.2026 – https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-cybersicherheit-geld-strafe-gesetz-frist-4303662
Europäische Kommission – Mit Gründen versehene Stellungnahme gegen Deutschland und weitere Staaten, 07.05.2025 – https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/news/commission-calls-19-member-states-fully-transpose-nis2-directive
Landtag Sachsen-Anhalt – 52. Sitzungsperiode, erste Beratung des Informationssicherheitsgesetzes – https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/suchergebnis/?q=Informationssicherheitsgesetz
Europäische Kommission – Aktualisierte Berechnungsdaten für finanzielle Sanktionen 2026; Mindestpauschalbetrag Deutschland: 21,57 Mio. Euro – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:52026XC01653
Landtag Sachsen-Anhalt – Debatte über Lernmittelfreiheit und Mehrbedarf von rund 5 Mio. Euro jährlich – https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/44-sitzungsperiode
EuGH, Urteil vom 06.03.2025 – C-149/23, Kommission/Deutschland: 34 Mio. Euro wegen verspäteter Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62023CA0149
