Die Mitteldeutsche Zeitung macht aus parlamentarischer Besetzungsarithmetik ein besonderes Machtstreben der AfD und lässt entscheidende Tatsachen weg
Ein Gastbeitrag von Peter Scheller
Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt wird darüber gestritten, wie die Ausschüsse des neuen Landtags besetzt werden sollen. Die AfD fordert zwölf Mitglieder pro Ausschuss und beansprucht davon jeweils sechs Sitze.
Die Mitteldeutsche Zeitung macht daraus in ihrem Kommentar „Wie die AfD ihren Wahlsieg jetzt in Macht verwandeln will“ eine Geschichte über gefährliches Machtstreben. Die AfD wolle „Kontrollstrukturen im Landtag einschränken“. Das Parlament könne nur noch kontrollieren, „wenn es der AfD passt“.
Das klingt dramatisch. Doch die MZ verschweigt die entscheidende Grundlage des Streits und das ist die parlamentarische Besetzungsarithmetik.
Die Rechnung, die in der Mitteldeutschen Zeitung fehlt

Nach dem vorläufigen Wahlergebnis verfügt die AfD über 39 der insgesamt 83 Landtagssitze. Das entspricht knapp 47 Prozent der Mandate. Bei einem Ausschuss mit zwölf Mitgliedern ergibt sich:
12 × 39 ÷ 83 = 5,64
Weil es keine Bruchteile von Ausschusssitzen gibt, muss gerundet beziehungsweise das festgelegte Zuteilungsverfahren angewandt werden. Sechs Sitze sind bei einem rechnerischen Anspruch von 5,64 Sitzen keine außergewöhnliche Machtergreifung, sondern eine naheliegende Folge proportionaler Ausschussbesetzung.
Mit sechs von zwölf Sitzen wäre die AfD zwar geringfügig überrepräsentiert. Ihr Ausschussanteil läge bei 50 statt bei 47 Prozent. Das ist jedoch kein einmaliger Sondervorteil, sondern ein typisches Rundungsproblem bei der Übertragung von 83 Landtagsmandaten auf wenige Ausschusssitze.
Bei elf Ausschussmitgliedern sähe die Rechnung so aus:
11 × 39 ÷ 83 = 5,17
Dann erhielte die AfD voraussichtlich fünf Sitze und wäre mit 45,5 Prozent im Ausschuss leicht unterrepräsentiert.
Der eigentliche Streit lautet deshalb nicht, ob sich die AfD die halbe Macht nehmen darf. Entscheidend, ob ein Ausschuss elf oder zwölf Mitglieder haben soll und welche unvermeidbaren Rundungsfolgen sich daraus ergeben. Je nach Ausschussgröße ist die AfD in den Ausschüssen entweder über- oder unterbesetzt. Solche Überlegungen sind der Mitteldeutschen Zeitung aber fremd.
Ein Patt ist noch keine Mehrheit
Sechs von zwölf Ausschusssitzen würden der AfD keine eigene Mehrheit verschaffen. Sie könnte ohne Unterstützung anderer Fraktionen keine Beschlüsse durchsetzen. Sie könnte jedoch durch ein Stimmenpatt Entscheidungen verhindern, für die eine Mehrheit erforderlich ist.
Diese Blockademöglichkeit ist politisch relevant. Der MDR beschreibt den Konflikt deshalb sachlicher. Bei einer geraden Mitgliederzahl könne es zu Pattsituationen kommen. Die rechtliche Zulässigkeit werde vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags geprüft.
Die Mitteldeutsche Zeitung wählt dagegen eine suggestive Sprache. Die AfD wolle ihren Wahlsieg „in Macht verwandeln“, „Kontrollstrukturen einschränken“ und sich „überproportional viel Einfluss“ verschaffen. Damit wird aus einer rechtlich gebundenen Besetzungsfrage eine moralische Berichterstattung. Die mögliche Blockadewirkung wird ausführlich dargestellt, die zugrunde liegende Berechnung dagegen nicht.
Ausschussmehrheiten sind parlamentarischer Alltag
Die Mitteldeutsche Zeitung erwähnt auch nicht, dass Regierungskoalitionen regelmäßig über Mehrheiten in den Ausschüssen verfügen. Das gilt als normale Folge parlamentarischer Mehrheitsbildung. Mit ihren Ausschussmehrheiten können Regierungsfraktionen, Änderungsanträge der Opposition ablehnen, eigene Gesetzesvorhaben durchsetzen, Anhörungs- und Berichtswünsche überstimmen und Kontrollinitiativen begrenzen, soweit keine besonderen Minderheitenrechte bestehen.
Dann kontrolliert eine Ausschussmehrheit eine Regierung, die sie selbst politisch trägt. Dieser Interessenkonflikt und Anachronismus gehören zum parlamentarischen System. Er wird von den großen Medien nur selten problematisiert.Profitiert dagegen die AfD von demselben Besetzungssystem, wird daraus plötzlich eine Gefahr für die parlamentarische Kontrolle.
Unbelegte Zuspitzung bei Untersuchungsausschüssen
Besonders weit geht die Mitteldeutsche Zeitung mit der Behauptung, die AfD könne bei sechs von zwölf Stimmen die Vorladung jedes Zeugen verhindern, den die anderen Fraktionen hören wollten.
Ob das tatsächlich so wäre, hängt von den Verfahrensregeln und den besonderen Minderheitenrechten in Untersuchungsausschüssen ab. Der Kommentar nennt dazu keine Rechtsgrundlage. Er erklärt auch nicht, ob eine qualifizierte Minderheit eine Beweiserhebung verlangen kann.Derart weitreichende Behauptungen müssen belegt werden und dürfen nicht einfach als scheinbar feststehende Tatsache in den Raum gestellt werden. Die MZ beantwortet diese Fragen nicht. Sie ersetzt die notwendige Analyse weitgehend durch wertende Phrasen.
dieBasis und die Kontrolle durch die Bürger
Für dieBasis greift der gesamte Streit ohnehin zu kurz. Er behandelt nur die Frage, welche Partei innerhalb des parlamentarischen Systems wen kontrolliert. Im Ergebnis kontrollieren sich die regierenden Parteien einfach selbst. Bürger nehmen an der parlamentarischen Kontrolle nicht teil.
Parteien kontrollieren Parteien. Regierungsfraktionen kontrollieren eine Regierung, die sie selbst ins Amt gebracht haben. Abgeordnete bestimmen über die Regeln ihrer eigenen Kontrolle. Die Bevölkerung soll anschließend bis zur nächsten Wahl darauf vertrauen, dass dieses System funktioniert.
Die dieBasis setzt deshalb auf transparente Entscheidungsprozesse, öffentlich nachvollziehbare Ausschussarbeit und stärkere direkte Demokratie. Die Bürger müssen auch zwischen zwei Wahlterminen wichtige politische Entscheidungen beeinflussen und Regierung wie Parlament kontrollieren können.
Quellen
Mitteldeutsche Zeitung, Jan Schumann: „Wie die AfD ihren Wahlsieg jetzt in Macht verwandeln will“, Kommentar vom 17. September 2026 – https://www.mz.de/newsletter/update-sachsen-anhalt/wie-die-afd-ihren-wahlsieg-jetzt-in-macht-verwandeln-will-4321741#newsletterl
MDR Sachsen-Anhalt: „Neuer Landtag: Diese Entscheidungen fallen bis zur ersten Sitzung“, 19. September 2026 – https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/neuer-landtag-ausschuesse-praesident-konstituierung-100,landtagswahl-erste-schritte-100.html
