
Jedes Auto muss regelmäßig zum TÜV. Bremsen, Licht, Reifen, Abgaswerte, alles wird geprüft. Bei Gesetzen ist es anders. Sie werden beschlossen, gefeiert, verteidigt, nachgebessert, wieder verteidigt und wenn sie im Alltag quietschen, ruckeln oder die Bürger auf offener Strecke liegen lassen, heißt es meist: „Das war politisch leider notwendig.“ Sachsen-Anhalt braucht deshalb einen Bürger-TÜV für Gesetze.
Gastbeitrag von Peter Scheller
Gesetze müssen funktionieren und nicht gut gemeint sein
Natürlich gibt es bereits Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluierung. Der Bund sieht seit 2013 Evaluierungen wesentlicher Regelungsvorhaben vor. Das Statistische Bundesamt unterstützt dabei unter anderem bei Erfüllungsaufwand und Nachmessung. Eine Pflicht zur Evaluierung hängt aber vor allem an Schwellenwerten und politischen Entscheidungen, die häufig von persönlichen Vorstellungen der Politiker oder ideologischen Einstellungen geprägt sind.
Politik prüft vor allem Verwaltungskosten, Zuständigkeiten und formale Umsetzbarkeit. Der Bürger hat andere Anforderungen an Gesetze. Hat das Gesetz mein Leben verbessert? Wurde es einfacher oder komplizierter? Wurde Versorgung besser oder schlechter? Hat die Politik vorher ehrlich gesagt, was es kostet? Und wer übernimmt Verantwortung, wenn es nicht funktioniert?
Der Bürger-TÜV fragt anders
Ein Bürger-TÜV würde nach zwei oder drei Jahren öffentlich prüfen:
- Hat das Gesetz sein Ziel erreicht?
- Welche Nebenwirkungen gab es?
- Welche Kosten tragen Bürger, Unternehmen, Kommunen und Verwaltung wirklich?
- Wer wurde belastet und wer entlastet?
- Was sagen Betroffene aus der Praxis?
Die entscheidende Frage ist aber: Muss das Gesetz geändert, vereinfacht oder abgeschafft werden?
Die Gesetzgebung benötigt keine Ideologieprüfung, sondern eine Funktionsprüfung. Wenn ein Gesetz durch die Hauptuntersuchung fällt, bekommt es keine politische Plakette, sondern einen Werkstatttermin im Landtag.
Prüffall 1: Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz war ein Paradebeispiel für gute Absicht und eine ernüchternde Wirklichkeit. Bund und Länder sollten ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anbieten. Der Bundesrechnungshof stellte danach fest: Das Ziel wurde deutlich verfehlt; nur 19 Prozent der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen waren online verfügbar.
Ein Bürger-TÜV hätte gefragt: Warum wurde das Ziel so krachend verfehlt? Wer war dafür verantwortlich? Welche Behörden waren überfordert? Warum merkt der Bürger von „digitaler Verwaltung“ oft erst dann etwas, wenn er ein PDF ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen soll?
Prüffall 2: Krankenhausreform in Sachsen-Anhalt
Auch die Krankenhauspolitik gehört zwingend auf den Prüfstand. Sachsen-Anhalt hat sein Krankenhausgesetz an die Bundesreform angepasst. Offiziell geht es um bessere Steuerung, Qualität und wirtschaftlich tragfähige Versorgung. Die Bundesreform setzt stark auf Spezialisierung.
In einem Flächenland entscheidet weniger Verwaltungs- und Arbeitseffizienz einer Reformbroschüre. Entscheidend ist vor allem die Länge des Rettungsweges. Landräte in Sachsen-Anhalt hatten bereits mehr Beteiligung bei der Krankenhausplanung gefordert und vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum gewarnt.
Der Bürger TÜV hätte gefragt: Sind Notfallversorgung und Erreichbarkeit besser geworden? Sind kleinere Standorte gestärkt oder ausgedünnt worden? Hat Spezialisierung den Bürgern geholfen oder nur das Krankenhauswesen zu privaten Anbietern hin verschoben?
Prüffall 3: Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt
Auch die Parlamentsreform 2026 in Sachsen-Anhalt gehört auf den Prüfstand. Offiziell sollen die Arbeitsfähigkeit des Landtags und die demokratischen Institutionen abgesichert werden. Betroffen sind unter anderem Geschäftsordnung, Landesverfassungsgericht, Wahl des Landtagspräsidenten und weitere parlamentarische Spielregeln. Wurden durch die Reform mehr Vertrauen, Transparenz und Bürgerbeteiligung geschaffen oder sollte das bestehende Parteiensystem gegen unangenehme Wahlergebnisse abgesichert werden?
Der Bürger TÜV hätte gefragt: Wurde die Demokratie tatsächlich gestärkt? Wurden Minderheitenrechte gewahrt? Gab es eine öffentliche Debatte? Wurden Bürger, Fachleute und Zivilgesellschaft rechtzeitig einbezogen?
Normenkontrollrat reicht nicht
Sachsen-Anhalt hat 2026 die Einrichtung eines Normenkontrollrats beschlossen. Er soll helfen, Bürokratie abzubauen und Gesetze sowie Verordnungen früh auf Praxistauglichkeit zu prüfen. Der Normenkontrollrat soll aus sechs ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Die Landesregierung kann für fünf Jahre Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen berufen.
Dieses Procedere ist besonders problematisch. Die Exekutive – nämlich die Landesregierung – bestimmt die Besetzung eines Gremiums, das die Arbeit der Legislative – nämlich des Landtages – beurteilen und überwachen soll. Bürgerferner geht es nun wirklich nicht.
Ein Bürger-TÜV für Gesetze müsste öffentlich, verständlich und bürgernah sein; mit Betroffenenanhörungen und mit Praxisberichten aus Kommunen, Schulen, Pflege, Handwerk, Krankenhäusern und Verwaltungen. Und es muss eine politische Pflicht zur Nachbesserung bestehen.
Sachsen-Anhalt braucht weniger politische Dauerinszenierung und mehr ehrliche Wirkungskontrolle. Wer Gesetze beschließt, muss auch bereit sein, sie prüfen zu lassen. Änderungen müssen nicht irgendwann und nicht hinter verschlossenen Türen beschlossen werden. Sie müssen durch Bürger eingefordert werden.
Quellen
Statistisches Bundesamt: Evaluierung von Regelungsvorhaben und Erfüllungsaufwand – https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Evaluierung/_inhalt.html?utm_source=chatgpt.com
Bundesrechnungshof: Digitalisierung der Verwaltung – Ziel des Onlinezugangsgesetzes deutlich verfehlt – https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/onlinezugangsgesetz.html?utm_source=chatgpt.com
MDR Sachsen-Anhalt: Kritik von Landräten an Krankenhausplanung – https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/krankenhaus-schliessungen-reform-landraete-100.html?utm_source=chatgpt.com
Landtag Sachsen-Anhalt: Novellierte Regeln für den Parlamentsbetrieb – https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/artikel/novellierte-regeln-fuer-den-parlamentsbetrieb?utm_source=chatgpt.com
