Sachsen-Anhalt und die Demokratie

Die Geschichte Sachsen-Anhalts ist geprägt von demokratischen Aufbrüchen, kommunaler Selbstverwaltung und dem Einsatz engagierter Bürger. Der Beitrag zeichnet diese Entwicklung nach und stellt die Frage, welche Bedeutung direkte Demokratie heute hat.

Eine Geschichte von Aufbruch, Entmündigung und neuer Bürgerfrage

Ein Gastbeitrag von Peter Scheller

Sachsen-Anhalt ist kein geschichtsloser Raum, wenn es um Demokratie geht. Das Gegenteil ist der Fall. Bürgerbeteiligung, kommunale Selbstverwaltung und demokratische Aufbrüche sind immer wieder entstanden und ebenso oft von oben begrenzt, kanalisiert oder abgebrochen worden. Wer heute über direkte Demokratie, Volksentscheide und Bürgerbeteiligung spricht, knüpft deshalb nicht an eine fremde Idee an. Er knüpft an eine verdrängte Tradition an.

LSA Geschichte Demokratie

Frühe Selbstverwaltung – Das Magdeburger Recht

Natürlich gab es im Mittelalter keine Demokratie im modernen Sinn. Aber das Magdeburger Recht war ein früher Baustein städtischer Selbstverwaltung. Es entstand aus Gewohnheitsrechten, Privilegien und von Bürgern eigenständig beschlossenen Regelungen. Es ermöglichte Bürgern ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung im Sinne kommunaler Selbstverwaltung und beeinflusste mehr als tausend Orte in Mittel- und Osteuropa.

Ausgerechnet Magdeburg wurde zu einem europäischen Symbol für städtische Autonomie. Im Zentrum mittelalterlichen Stadtrechts standen persönliche Freiheiten, Eigentumsrechte, eine eigene städtische Rechtsgemeinde und eine von grundherrlichen Gerichten unabhängige Rats- und Gerichtsverfassung. Das war keine Volksherrschaft im heutigen Sinn, aber es war ein früher Gegenentwurf zur absoluten aristokratischen Verfügung über die Bürger.

Demokratische Forderungen in Anhalt in den Jahren 1848/49:

Der nächste große demokratische Aufbruch kam mit der Revolution von 1848/49. Auch in Anhalt hinterließ diese Revolution deutliche Spuren. Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt verweist ausdrücklich darauf, dass die Revolution trotz ihres Scheiterns wesentliche politische Veränderungen einleitete. Forderungen nach Nationalstaat, demokratischer Entwicklung und modernen Strukturen seien danach nicht mehr aufzuhalten.

Gerade der Hinweis auf den „Bernburger Bürgermord“ von 1849 zeigt, dass die Forderung nach Freiheit und Demokratie nie ungefährlich war. Am 16. März 1849 erschoss das herzogliche Militär vor dem Regierungsgebäude in der Bernburger Talstadt 14 demokratisch gesinnte Bürger. Die Forderung nach Demokratie war oft Ergebnis von Konflikten, Mut und persönlichem Risiko. Wer heute direkte Bürgerbeteiligung als störend, populistisch oder unbequem bezeichnet, sollte sich Folgendes klar machen. Viele demokratische Rechte entstanden nicht, weil Eliten sie freiwillig abgaben. Sie mussten politisch erkämpft werden.

1918/19 Gründung der Republik

Mit dem Ende des Kaiserreichs und der Novemberrevolution 1918 erreichte die parlamentarische Demokratie auch die damaligen mitteldeutschen Territorien. Der Freistaat Anhalt gab sich 1919 eine republikanische Verfassung und erklärte sich als selbständigen Freistaat innerhalb des Deutschen Reiches. Der Landtag wurde zum zentralen Organ des republikanischen Staates.

Auch die kommunale Selbstverwaltung gewann in Deutschland nach 1848 und besonders im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert immer stärkere demokratische Bedeutung. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Kommunen als Experimentierfeld bürgerlicher Teilhabe. Die politische Entwicklung blieb lange begrenzt, unter anderem durch restriktive Wahlrechte und den Ausschluss von Frauen.

Der kurze demokratische Neubeginn in den Jahren 1946/47

Nach 1945 entstand in der sowjetischen Besatzungszone die Provinz Sachsen-Anhalt, später das Land Sachsen-Anhalt. Die Landtagswahl von 1946 verlief zwar unter Besatzungsbedingungen und mit Begünstigungen der SED, trug aber nach Darstellung des Landtags noch wesentliche Züge einer demokratischen Wahl: Die Bürger konnten frei und geheim wählen. Das Ergebnis brachte für die SED eine Niederlage. LDP und CDU erreichten zusammen eine Mehrheit.

Am 18. November 1946 konstituierte sich erstmals ein weitgehend demokratisch zustande gekommenes Parlament des neu entstehenden Landes. Ministerpräsident wurde Erhard Hübener von der LDP, ein demokratischer Politiker aus der Weimarer Tradition. Am 10. Januar 1947 verabschiedete der Landtag eine Landesverfassung mit demokratischen Zügen.

Doch dieser Aufbruch blieb kurz. Das Landesarchiv beschreibt, dass die Verfassung auf Gewaltenteilung beruhte und der Landtag eigentlich Verwaltung und Justiz kontrollieren sollte. Gleichzeitig blieb seine Wirksamkeit unter dem Besatzungsregime begrenzt; mit zentralistischen Tendenzen verlor der Landtag früh an Bedeutung. 1950 ging der Landtag aus einer Einheitslistenwahl hervor, seine Kontrollfunktion wurde weiter eingeschränkt, und am 25. Juli 1952 trat er letztmals zusammen. Danach wurden die DDR-Bezirke Magdeburg und Halle gebildet.

1989/90 als Neubeginn

Die Friedliche Revolution in Sachsen-Anhalt begann nicht in Parlamenten, sondern auf Straßen, in Bürgergruppen und an Runden Tischen. Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt beschreibt, wie aus Oppositionsgruppen, Wahlfälschungskritik, Friedens-, Menschenrechts- und Umweltinitiativen eine größere Opposition entstand. In Magdeburg zog am 23. Oktober 1989 die erste Montagsdemonstration mit 12.000 Teilnehmern durch die Stadt. In der Übergangszeit bildeten sich Runde Tische. Die Bürger haben damals nicht gewartet, bis ihnen Beteiligung gewährt wurde.

Die heutige Landesverfassung wurde am 16. Juli 1992 verkündet. Das Landesportal Sachsen-Anhalt betont, dass Sachsen-Anhalt damit als drittes neues Bundesland über eine demokratische Verfassung verfügte. Es heißt dort, dass das Volk der Souverän ist, alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Staatsorgane ausgeübt wird. Außerdem garantiert die Verfassung die kommunale Selbstverwaltung.

Auch direkte Demokratie ist vorgesehen. Artikel 80 gibt Bürgern das Recht auf Volksinitiative; dafür braucht es mindestens 30.000 Wahlberechtigte. Artikel 81 regelt Volksbegehren und Volksentscheid. Ein Volksbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Beim Volksentscheid reicht nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmen. Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsregelungen sind als Abstimmungsgegenstand ausgeschlossen.

Die historische Linie

Die Geschichte Sachsen-Anhalts zeigt also keinen geraden Weg zur Demokratie. Sie zeigt Wellen und Brüche, von Selbstverwaltung, Aufbruch, Begrenzung, Entmündigung, Revolution und Neuaufbau. Immer wieder ging es um dieselbe Frage: Haben Bürger reale Entscheidungsmacht oder bleiben sie Objekt staatlicher Verwaltung?

Heute steht Sachsen-Anhalt formal auf einem demokratischen Fundament. Aber die entscheidende Frage bleibt. Ist der Bürger wirklich Souverän, wenn er praktisch nur alle fünf Jahre wirksam eingreifen kann? Oder braucht Demokratie wieder mehr von dem, was in der Geschichte immer dann stark war, wenn Bürger selbst handelten, nämlich lokale Selbstverwaltung, öffentliche Debatte, direkte Beteiligung, Volksentscheid und Kontrolle der Macht von unten?

Quellen

Das Magdeburger Recht – Einführung – https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/magdeburger-recht/

Das Magdeburger Recht – Stadtrecht und kommunale Selbstverwaltung – https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/glossar/stadtrecht/

Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt: Tagung zur Revolution 1848/49 in Anhalt und zum Bernburger Bürgermord – https://lpb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/LPB/ALPHA_DATEIEN_ab_25062019/Pressemitteilungen/Aktuelle_Pressemitteilungen/PM_21_05042024_Tagung_Bernburger_Buergermord.pdf

Landtag Sachsen-Anhalt: Erste Sitzung des Landtags vor 75 Jahren – https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/erste-sitzung-des-landtags-vor-75-jahren

Land Sachsen-Anhalt: Geschichte des Landes – https://www.sachsen-anhalt.de/lj/land-und-leute/geschichte