10 Hauptforderungen der dieBasis LV Sachsen-Anhalt zur LTW 2026
Ohne Frieden ist alles nichts!
1. Sachsen-Anhalt als Friedensland – Friedensfähig statt kriegstüchtig
Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt ein Ort des Friedens wird und bleibt. Die Schaffung von
militärischen Großstrukturen, die Militarisierung der Gesellschaft und die Transformation
von zivilen Unternehmen zu Rüstungsbetrieben lehnen wir strikt ab.
Stattdessen unterstützen wir Maßnahmen zur Friedensbildung, internationale Verständigung
und zivile Konfliktlösung.
Ohne Gewaltenteilung keine echte Demokratie!
2. Direkte Wahl des Ministerpräsidenten durch die Bevölkerung
Eine direkte Wahl stärkt die demokratische Verantwortung, schafft eine klarere Bindung
zwischen Regierung und Bevölkerung und fördert die Gewaltenteilung.
3. Direkte Wahl der Richter des Landesverfassungsgerichts durch die Bevölkerung
Stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und fördert die Gewaltenteilung.
4. Neugestaltung oder Kündigung des Medienstaatsvertrages
Einer der Kernaufträge des ÖRR besteht in der Förderung von Meinungsvielfalt. Diesem
Auftrag kommt er aus unserer Sicht regelmäßig nicht nach.
Ohne direkte Bürgerbeteiligung keine funktionierende Demokratie!
5. Endentscheidungskompetenz beim Volk
Die Bürger sollen die letzte Entscheidungsgewalt über politische Maßnahmen haben.
6. Vereinfachte Verfahren
Einführung direkter Volksentscheide, die es ermöglichen, dass Bürger schnell und
unkompliziert über Gesetzesvorschläge abstimmen können, ohne komplexe
Mehrstufenverfahren.
7. Parlamentarische Regeln für Initiativen
Initiativen sollen zur Abstimmung kommen, wenn 5% der Wählerstimmen gesammelt
werden. Dies entspricht der Stärke einer Landtagsfraktion und macht den Prozess zum
parlamentarischen Verfahren gleichwertig.
8. Vetorecht gegen Gesetze
Bürger können Gesetze stoppen. Wenn 2,5% der Wählerstimmen für ein Veto gesammelt
werden, muss das Gesetz per Volksabstimmung bestätigt werden.
9. Obligatorisches Referendum für Eilgesetze
Eilgesetze müssen durch ein Referendum bestätigt werden, um sicherzustellen,
dass dringende Entscheidungen auch vom Volk getragen werden.
10. Verfassungsänderungen nur mit Volksentscheid
Jede Änderung der Landesverfassung muss durch die Bevölkerung genehmigt werden.
