Ein Gastbeitrag von Peter Scheller
Ein aktueller Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung nimmt die repräsentative Demokratie in Schutz. Die Botschaft lautet sinngemäß, die Demokratie sei langsam, sie brauche Geduld, Kompromisse und Vertrauen in gewählte Vertreter. Das ist der Versuch, die repräsentative Demokratie zu verteidigen, ohne sich den Ursachen ihrer Krise zu stellen. Wenn „Geduld“ gefordert wird, während Bürger immer weniger Einfluss auf wesentliche Entscheidungen haben, dann schützt man nicht die Demokratie. Dann schützt man ein System, das sich zunehmend von seinem Ursprung entfernt, nämlich dem Volk.
Die Krise der repräsentativen Demokratie ist kein Randphänomen und kein Problem ungeduldiger Bürger. Sie ist weltweit sichtbar. Freedom House stellte 2026 fest, dass die globale Freiheit im Jahr 2025 bereits im 20. Jahr in Folge zurückgedrängt wird. In 54 Länder verschlechterten sich die politischen Verhältnisse, in nur 35 verbesserten sie sich. Auch V-Dem beschreibt einen Rückgang liberaler Demokratien und eine Erosion demokratischer Qualität, gerade auch in etablierten Demokratien. Das ist ein starkes Warnsignal. Die Demokratie stirbt nicht erst, wenn Wahlen abgeschafft werden. Sie verliert schon vorher an Substanz, wenn Bürger zwar abstimmen dürfen, aber zwischen den Wahlen kaum noch wirksam entscheiden können.
Repräsentation allein reicht nicht mehr
Das deutsche Demokratiemodell beruft sich auf Artikel 20 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. In der politischen Realität der Bundesrepublik ist davon aber nur die eine Hälfte voll entwickelt, nämlich die Wahlen. Abstimmungen auf Bundesebene gibt es praktisch nur in Sonderfällen, insbesondere bei der Neugliederung des Bundesgebietes. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen klar, dass direktdemokratische Volksgesetzgebung auf Bundesebene derzeit nicht vorgesehen ist und nur durch eine Verfassungsänderung mit geeigneten Verfahrensregeln eingeführt werden könnte.
Damit entsteht eine demokratische Schieflage. Der Bürger ist formal Souverän, praktisch aber nur periodischer Zustimmungslieferant. Alle vier oder fünf Jahre darf er ein Kreuz machen. Danach übernehmen Parteien, Koalitionen, Fraktionen, Ministerien, Lobbystrukturen, Gremien und Expertenzirkel die Macht. Wer dem widerspricht, wird schnell als störend, populistisch oder ungeduldig etikettiert. Doch eine Demokratie, die Kritik vor allem verwalten will, verliert ihre Lebensfähigkeit.
Sachsen-Anhalt kennt direkte Demokratie – aber mit hohen Hürden
Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt enthält ausdrücklich Instrumente der direkten Demokratie. Artikel 80 regelt die Volksinitiative. Bürger können den Landtag mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befassen. Eine Volksinitiative kann auch einen begründeten Gesetzentwurf enthalten. Sie muss allerdings von mindestens 30.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Artikel 81 regelt Volksbegehren und Volksentscheid. Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet sein, ein Landesgesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Es muss ein ausgearbeiteter, begründeter Gesetzentwurf vorliegen. Ausgeschlossen sind Haushaltsgesetze, Abgabengesetze und Besoldungsregelungen. Das Volksbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Kommt es zum Volksentscheid, reicht nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden. Der Gesetzentwurf ist nur angenommen, wenn zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmt. Für Verfassungsänderungen sind sogar zwei Drittel der Abstimmenden und mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten erforderlich.
Auf dem Papier ist das Bürgerbeteiligung. In der Praxis ist es ein schwerer Hindernislauf. Der Landtag selbst beschreibt, dass für den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens zunächst 6.000 Unterschriften nötig sind, danach sieben Prozent der Wahlberechtigten. Der letzte Volksentscheid in Sachsen-Anhalt fand 2005 zur Ausweitung der Kinderbetreuung statt und scheiterte an der zu geringen Beteiligung, am Quorum.
Ein Zustimmungsquorum macht Nichtwähler faktisch zu Nein-Stimmen. Wer gegen ein Volksbegehren ist, kann strategisch zu Hause bleiben. Wer dafür ist, muss nicht nur eine Mehrheit überzeugen, sondern auch die Mobilisierungshürde überwinden. So wird direkte Demokratie strukturell ausgebremst.
Die Bürger wollen nicht stören, sie sollen entscheiden
Mehr Demokratie bewertet Sachsen-Anhalt im Volksentscheidsranking 2025 mit der Gesamtnote 3,7 und sieht das Land auf Platz 12 der Bundesländer. Kritisiert werden insbesondere hohe Hürden bei Volksentscheiden und Einschränkungen auf kommunaler Ebene. Auf Landesebene gab es bislang nur wenige Volksbegehren. Das einzige bis zum Volksentscheid gelangte Verfahren scheiterte 2005 am 25-Prozent-Zustimmungsquorum.
Wer direkte Demokratie ernst meint, darf sie nicht als Ausnahmefall für besonders ausdauernde Initiativen behandeln. Sie muss ein normales Korrektiv repräsentativer Politik sein. Parlamente können eine wichtige Funktion haben. Sie beraten, strukturieren, formulieren Gesetze und tragen Verantwortung. Aber sie dürfen sich nicht zum alleinigen Eigentümer politischer Willensbildung machen. Der Souverän steht nicht im Plenarsaal. Er sitzt nicht nur in Fraktionen. Er lebt in den Gemeinden, Städten, Familien, Betrieben und Initiativen dieses Landes.
Geduld löst die Demokratiekrise nicht
Die Mitteldeutsche Zeitung irrt, wenn Geduld zur Ersatzhandlung für fehlende Mitbestimmung wird. Bürger sind nicht undemokratisch, wenn sie mehr Einfluss verlangen. Sie nehmen den demokratischen Anspruch beim Wort.
Die eigentliche Gefahr für die Demokratie kommt nicht von Bürgern, die mitentscheiden wollen. Sie kommt von einem politischen System, das Beteiligung zwar rhetorisch begrüßt, praktisch aber erschwert. Eine Demokratie, die ihre Bürger nur alle paar Jahre als Zustimmungsinstrument braucht, wird schwach. Eine Demokratie, die Bürger auch zwischen den Wahlen ernst nimmt, wird stärker.
Sachsen-Anhalt hat die Instrumente direkter Demokratie bereits in seiner Verfassung. Jetzt müssen sie so reformiert werden, dass sie tatsächlich nutzbar sind; nicht als Gnadenrecht und nicht als Ausnahme, sondern als selbstverständlicher Ausdruck der Volkssouveränität.
Demokratie von unten nach oben
dieBasis stellt genau diesen Gedanken in den Mittelpunkt. Auf ihrer Bundesseite heißt es, die Wähler sollten nicht nur alle paar Jahre ihre Stimme abgeben, sondern jederzeit mitreden, mitmachen und mitbestimmen. Die Partei verbindet dies mit dem Anspruch auf mehr Bürgerbeteiligung und mehr direkte Demokratie.
Für Sachsen-Anhalt bedeutet das, dass Bürgerbeteiligung nicht als freundliche Anhörung verstanden wird. Der Bürgerwille muss verbindlich werden. Bürger müssen Themen auf die Tagesordnung setzen, Gesetze anstoßen, große Projekte stoppen oder korrigieren und politische Fehlentwicklungen rechtzeitig begrenzen können. Die Hürden für Volksinitiativen müssen deutlich gesenkt werden.
Das Leitbild der dieBasis lässt sich in vier demokratische Grundsätze übersetzen. Freiheit bedeutet, dass Bürger echte Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten haben. Machtbegrenzung bedeutet, dass Regierungen, Parteien und Verwaltungen nicht über Jahre hinweg unkontrolliert durchregieren dürfen. Achtsamkeit bedeutet, dass politische Auseinandersetzung nicht durch Ausgrenzung ersetzt wird. Schwarmintelligenz bedeutet, dass Lösungen nicht nur aus Ministerien, Parteizentralen oder Lobbybüros kommen, sondern aus der Breite der Gesellschaft.
Quellen:
Mitteldeutsche Zeitung: „Die Demokratie braucht etwas mehr Geduld“ – https://www.mz.de/newsletter/update-sachsen-anhalt/die-demokratie-braucht-etwas-mehr-geduld-4273266#newsletterl
Landtag von Sachsen-Anhalt: Direkte Demokratie – https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/mitgestalten/direkte-demokratie
Mehr Demokratie e.V.: Volksentscheidsranking 2025 – https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/volksbegehren-in-den-laendern/volksentscheidsranking-2025
Mehr Demokratie e.V. Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt mit Gesamtnote 3,7 für direkte Demokratie – https://s-anhalt.mehr-demokratie.de/detail/volksentscheidsranking-sachsen-anhalt-mit-gesamtnote-37-fuer-direkte-demokratie
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene – https://www.bundestag.de/resource/blob/416458/69f8132f966e638c89c61e55cdb7e88c/wd-3-005-14-pdf-data.pdf
Freedom House: Freedom in the World 2026 – The Growing Shadow of Autocracy – https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2026/growing-shadow-autocracy
Freedom House: Global Freedom Declined for 20th Consecutive Year in 2025 – https://freedomhouse.org/article/new-report-global-freedom-declined-20th-consecutive-year-2025 V-Dem Institute: Democracy Report 2026 – https://www.v-dem.net/publications/democracy-reports/
