Positionspapier „Direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt“

Nach unserem Grundgesetz, Artikel 20 (2) muss in Deutschland alle Staatsgewalt stets vom Volke ausgehen, also nicht von den Regierungen, nicht von den Parlamenten und schon gar nicht von den Parteien! Das Volk übt seine Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Abstimmungen, also Entscheidungen der Wahlberechtigten über Sachthemen im Land und in den Kommunen, sind in Sachsen-Anhalt zwar prinzipiell möglich, jedoch gesetzlich so restriktiv und unvollständig geregelt, dass sie in der politischen Praxis nicht funktionieren und bisher leider keine Rolle spielen.

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70 Jahre Grundgesetz

Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland. Es steht über allen anderen Gesetzen. Keine Regel in Deutschland darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Grundgesetz soll garantieren, dass es in…

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Unterstützung der Pressemitteilung des Verbandes Familienarbeit e.V. durch dieBasis Sachsen-Anhalt

Wie Johannes Resch vom Verband für Familienarbeit e.V. uns im Gespräch mitteilte, „lehnen wir als Verband die Fremdbetreuung von Kleinkindern nicht grundsätzlich ab. Aber wir fordern eine echte Wahlfreiheit für Eltern, wie ihre Kleinkinder betreut werden sollen. Wenn, wie zurzeit, nur die Betreuung in einer Kinderkrippe staatlich finanziert wird, erfolgt ein wirtschaftlicher Druck auf die Eltern, ihre Kinder in eine Krippe zu geben.

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Volksinitiative: Direkte Demokratie

Mitglieder des Landesverbands Sachsen-Anhalt der Basisdemokratischen Partei Deutschland sowie Unterzeichner dieser Volksinitiative fordern den Landtag von Sachsen-Anhalt auf, die gesetzlichen Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide grundsätzlich zu reformieren und dabei wesentlich praktikabler und bürgerfreundlicher auszugestalten. Insbesondere sollen die Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden entfallen.

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