Die Polizeiinspektion Magdeburg hat in Sachsen-Anhalt eine neue Allgemeinverfügung gegen Spaziergänger erlassen! Wehrt euch mit rechtsstaatlichen Mitteln!
Wie schon zuvor in Sachsen halten wir diese Bußgelder bereits formal für rechtswidrig. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte diese kassieren.
Einen Widerspruch, Klage oder Eilantrag kann immer nur von demjenigen eingereicht werden, dessen Rechte betroffen sind. So kann dieBasis – als Partei – diesen Rechtsweg nicht stellvertretend für Euch gehen. Aber wir informieren Euch gern über Eurer Recht.
Jeder, der sich gegen die Allgemeinverfügung wenden will, muss selbst Widerspruch einlegen und einen Eilantrag stellen.
Ein Professor der Rechtswissenschaft hat euch folgende Dokumente als Vorlage erstellt. Nutzt diese Vorlagen, um Widerspruch einzulegen. Aber individualisiert eure Texte. Denn dann müssen die Sachbearbeiter, sich mit jedem einzelnen Antrag auseinandersetzen und können keine Standardantworten verschicken.
Widerspruch gegen Allgemeinverfügung
Eilantrag gegen Allgemeinverfügung
Anlagen zum Eilantrag
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
Nun stellt euch vor, dass einige tausend Menschen Widerspruch einreichen, Akteneinsicht fordern oder die Begründung der Allgemeinverfügung einsehen wollen. Die Polizeiinspektion Magdeburg wäre damit gut beschäftigt. ?
Ganz wichtig! Wer einen Bußgeldbescheid erhält, weil er als sogenannter „Spaziergänger“ identifiziert wird oder wegen der Teilnahme einer nicht angemeldeten Versammlung oder wegen Missachtung der Auflagen, sollte zwingend fristgerecht einen Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung einlegen, damit diese Allgemeinverfügung der betroffenen Person gegenüber nicht unanfechtbar wird!
Widersprecht der Allgemeinverfügung!
Widersprecht Bußgeldbescheiden!
Lasst Euch nicht einschüchtern.
Denkt daran, ihr könnt euch wehren! Nehmt eure Rechte in Anspruch!
Viel Erfolg und gutes Gelingen! ??