So wehrt ihr euch gegen Bußgeldbescheide beim Spazierengehen!

Einen Widerspruch, Klage oder Eilantrag kann immer nur von demjenigen eingereicht werden, dessen Rechte betroffen sind. So kann dieBasis - als Partei - diesen Rechtsweg nicht stellvertretend für Euch gehen. Aber wir informieren Euch gern über Eurer Recht. Jeder, der sich gegen die Allgemeinverfügung wenden will, muss selbst Widerspruch einlegen und einen Eilantrag stellen.

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