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Unter anderem wegen des Verdachts des schweren Falles der Misshandlung von Schutzbefohlenen nach Paragraph 225 Absatz 1 Nr.4, Absatz 3 Nr. 1 und 2 StGB hat der Landesverband Sachsen-Anhalt Strafanzeige gegen die Bildungsministerin Eva Feußner bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg erstattet.

Auf Basis von Erkenntnissen einer „Gefährdungsanalyse Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests“ von Prof. Dr. Werner Bergholz vom 12.11.2021 muss davon ausgegangen werden, dass die Anordnung zur Testpflicht, ausgesprochen von der Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt, eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für die Schülerinnen und Schüler darstellt.

In der Untersuchung wird u.a. festgestellt:

„Es ist nach wissenschaftlichen Untersuchungen davon auszugehen, dass die Abstrichstäbchen sowohl für die Antigenschnelltests als auch für die PCR Tests von der Ethylenoxid (EO) Sterilisierung 50 mal so viel EO auf den Oberflächen enthalten wie die täglich erlaubte Menge für beruflich exponierte Personen. In Lebensmitteln darf überhaupt kein EO enthalten sein, da es extrem krebserregend und erbgutschädigend ist.“

Der Landesverband stellt ferner allen betroffenen Eltern und Schülern ein Musterschreiben auf seiner Website https://www.diebasis-st.de zum Download bereit, um ihrerseits Strafanzeigen gegen das Bildungsministerium, die Schulämter, die Schulleiter und die testdurchführenden Lehrer zu erstatten. Auch die von Prof. Bergholz durchgeführte Studie ist dort verlinkt.