Unter anderem wegen des Verdachts des schweren Falles der Misshandlung von Schutzbefohlenen nach Paragraph 225 Absatz 1 Nr.4, Absatz 3 Nr. 1 und 2 StGB hat der Landesverband Sachsen-Anhalt Strafanzeige gegen die Bildungsministerin Eva Feußner bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg erstattet.