Nach unserem Grundgesetz, Artikel 20 (2) muss in Deutschland alle Staatsgewalt
stets vom Volke ausgehen, also nicht von den Regierungen, nicht von den
Parlamenten und schon gar nicht von den Parteien! Das Volk übt seine Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Abstimmungen, also Entscheidungen der Wahlberechtigten über Sachthemen im Land und in den Kommunen, sind in Sachsen-Anhalt zwar prinzipiell möglich, jedoch gesetzlich so restriktiv und unvollständig geregelt, dass sie in der politischen Praxis nicht funktionieren und bisher leider keine Rolle spielen.
Schlagwort: direkte Demokratie
Volksinitiative: Direkte Demokratie
Mitglieder des Landesverbands Sachsen-Anhalt der Basisdemokratischen Partei Deutschland sowie Unterzeichner dieser Volksinitiative fordern den Landtag
von Sachsen-Anhalt auf, die gesetzlichen Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie für Einwohneranträge, Bürgerbegehren
und Bürgerentscheide grundsätzlich zu reformieren und dabei wesentlich praktikabler und bürgerfreundlicher auszugestalten. Insbesondere sollen die
Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden entfallen.