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Die basisdemokratische Partei Deutschland hat zur Bundestagswahl im September 2021 in Thüringen den bekannten Kabarettisten Uli Masuth und die Biologieprofessorin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer für die Landesliste aufgestellt.

Wie wir erfahren haben sind heute die Wohnungen und Büroräume der beiden sowie von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der Kinder, Prof. Dr. Christian Kuhbandner und Prof. Dr. Ines Kappstein durchsucht worden und deren Handys, Computer, sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt worden.

Pikant: die Polizei hat dabei die Original-Gerichtsakte aus dem Kindeswohl-Sensationsurteil in ihren Besitz gebracht.

Richter Dettmar hatte in diesem Urteil die Entscheidung getroffen, zwei Weimarer Schulen Masken-, Abstands- und Testverbote aufzuerlegen, um so eine (weitere) Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat unlängst in einem gleichgelagerten Fall entschieden, dass in dieser Frage der Rechtsweg zu den Familiengerichten eröffnet ist, so dass sich Richter Dettmar zu Recht als zuständig angesehen hat.

Es mag hier im Detail noch juristischen Klärungsbedarf geben, eine Rechtsbeugung ist aber ausgeschlossen, wenn sich ein Richter einer vertretbaren Rechtsauffassung anschließt, vorliegend dürfte diese sogar die einzige sein, die dem hohen Gut der Kindeswohlsicherung Rechnung trägt.

Umso befremdlicher ist das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft Erfurt. Diese hat am heutigen Tage nicht nur erneut eine Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar durchgeführt. In ihrem Auftrag ist die Polizei zeitgleich bei vier mutmaßlichen Zeugen der vorgeblichen Straftat vorstellig geworden und hat dort Arbeitsmittel und Dokumente beschlagnahmt.

Eine Hausdurchsuchung wurde auch bei dem Verfahrensbeistand, der die Interessen der Kinder vertritt, durchgeführt. Die Mutter, die das Verfahren gemäß § 1666 BGB angeregt hatte, hat soeben gegen den die Zuständigkeit von Richter Dettmar verneinenden Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts Beschwerde zum BGH einlegen lassen. Der Verfahrensbeistand hatte sich grade die Original-Gerichtsakte kommen lassen. Die Akte lag noch ungeöffnet im Posteingang und ist von der Polizei aus den Kanzleiräumlichkeiten entfernt worden. Eine mögliche Vernichtung von Beweismitteln steht zu befürchten.

Auch bei der Biologin Prof. Kämmerer, die das Gutachten zur mangelnden Aussagekraft des PCR-Tests für das Verfahren vor dem Familiengericht Weimar erstellt hat, fand eine Hausdurchsuchung statt. Zeitgleich wurden die Privaträume von Frau Prof. Kämmerer und ihr Büro durchsucht. Im Büro wurde die Mitarbeiterin genötigt, der Mitnahme von Unterlagen zuzustimmen. Bemerkenswerterweise befand sich unter den von der Polizei beschlagnahmten Dokumenten auch das Buch “Das PCR-Test-Desaster” von Illa. “Das ist ein ausgesprochen ungewöhnlicher Vorgang,” so Frau Prof. Kämmerer. “Ich habe schon in diversen Verfahren als (sachverständige) Zeugin ausgesagt. Normalerweise wird man zu einer Aussage vorgeladen und dann von der Polizei oder vom Gericht befragt. Es ist unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz auch in meiner Eigenschaft als Spitzenkandidatin der Partei dieBasis für die Bundestagswahl verschafft. Ich frage mich, ob meine Kandidatur nicht viel eher Anlass für die Durchsuchung ist als meine gutachterliche Stellungnahme im Kindeswohlverfahren. Das Gutachten ist im vollen Wortlaut veröffentlicht und kann von jedermann eingesehen werden.”

Ein weiterer Spitzenkandidat der Partei dieBasis für die Bundestagswahl ist durch die Durchsuchung seiner Ehewohnung gleichfalls Opfer einer Hausdurchsuchung geworden: Uli Masuth aus Weimar. “Grund der Durchsuchung in unserer Ehewohnung ist laut richterlichem Beschluss die Frage, ob meine Ehefrau ein “Kennverhältnis” zu Richter Dettmar unterhalte. Auf Nachfrage hätte meine Frau jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind. Aber was hat das mit dem Gerichtsverfahren zu tun? Von den insgesamt neun beschlagnahmten technischen Geräten, war übrigens nur EIN Gerät von meiner Frau. Ihr Apple PC. Alle anderen Gerätschaften, wie Macbook, Festplatten und Sticks waren von mir. Diese hätten nicht beschlagnahmt werden dürfen. Ich kandidiere für die Partei dieBasis für die Bundestagswahl. Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Entität ohne Grund in den Besitz von Gegenständen und Dokumenten der Opposition bringt, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Interessant in diesem Zusammenhang: die Polizei wollte sich sogar noch Zugang zu unserem “Basis-Auto” verschaffen, was kann das mit einem möglichen “Kennverhältnis” zu tun haben?”

Die Basisdemokratische Partei Deutschland prüft nun Rechtsmittel um gegen diese willkürlichen und offenbar der Einschüchterung dienenden Maßnahmen vorzugehen.

Um so mehr fühlen wir uns bestärkt in unserem gemeinsamen Vorgehen gegen die Kindeswohlgefährdung in Deutschlands Schulen, in welchem wir zusammen mit 2020News UG massenhaft gerichtliche Prüfungen an den Familiengerichten anregen wollen.

Eltern und andere Interessierte die hier unterstützen wollen können sich gerne per E-Mail unter kindeswohl@diebasis-st.de an uns wenden.