Hier eine kleine Formulierungshilfe. Es bietet sich an, hier nicht copy&paste zu machen, sondern dem Brief eine eigenen Note zu geben.
Die E-Mail Adressen der Mitglieder des 20. Bundestages findet ihr übrigens hier.
Geplant ist die Abstimmung zu diesem Gesetzvorschlag für den 8. September 2022.
Sehr geehrtes Mitglied des Bundestages,
kürzlich haben der Bundesminister für Gesundheit und der Minister der Justiz die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Es dient als Formulierungshilfe im aktuellen Gesetzgebungsprozess.
In diesem Vorschlag finden sich, trotz gegenteiliger Behauptungen des Bundesministers der Justiz, alle Instrumente wieder, wie wir sie auch schon aus den vorangegangen Jahren kennen. Lock down, Ausgangssperren, 3G/2G Regeln usw. Und auch wenn diese im §28a (bzw. teilweise nach §28b verschoben) definierten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite stehen, so ist es doch nur ein einfacher Beschluss des Bundestages – welcher mit einfacher Mehrheit herbeigeführt werden kann – der die Maßnahmen wieder scharf schaltet.
Der Evaluierungsbericht zu den Corona Maßnahmen nimmt zu den o.g. Instrumenten eindeutig Stellung und zeigt auf, dass diese Instrumente keine Wirkung in der aktuellen Phase der Pandemiebekämpfung entfalten konnten. Warum also finden sich diese Maßnahmen wieder im Gesetzentwurf?
Der Bericht kann aber auch für eine MaskenPFLICHT keine positiven Auswirkungen in der Pandemiebekämpfung erkennen. Vielmehr heißt es im Bericht, dass die Menschen unter Zwang die Masken in einer Weise tragen, in der sich keinerlei Schutzwirkung entfalten kann.
Trotzdem soll die MaskenPFLICHT jetzt wieder das zentrale Mittel sein um etwaigen Überlastungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Warum zeigt der Gesetzentwurf so wenig Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger?
Andere europäische Länder sind da schon weiter, die nordischen Länder wie Schweden oder Dänemark sowieso, auch die Schweiz hat nahezu alle Maßnahmen schon im Winter eingestellt. In keinem dieser Länder kam es zu Massensterben oder eine Überlastung im Gesundheitssystem.
Nun erklärt Frankreich die Pandemie für beendet und Italien wird die Maskenpflicht im ÖPNV zum 01.10.2022 abschaffen. (https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-08/frankreich-corona-regeln-maskenpflicht-lockerungen)
Warum macht sich Deutschland hier wieder zum Geisterfahrer in Europa? (https://m.tagesspiegel.de/politik/kabinett-beschliesst-neue-corona-massnahmen-ein-rueckfall-in-die-epoche-des-es-ist-ja-nur-zu-deinem-besten-ist-genau-das-ein-rueckfall/28626412.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F)
Wohin eine solche Geisterfahrer Politik führt, lässt sich ja aktuell life in der verfehlten Energiepolitik verfolgen.
Wollen Sie, dass unsere Kinder, als einzige in Europa, wieder maskiert und getestet im Unterricht sitzen müssen? Wollen Sie die Psyche der Kinder noch weiter belasten? Haben die Kinder nicht in der gesamten Pandemie eines der größten Opfer erbracht?
Die Maske ist kein mildes Mittel, auch wenn Ministerien und manche Journalisten das Gegenteil behaupten. Die Einschränkung des Gesichtsfeldes verhindert eine non-verbale Kommunikation und außerdem stellt sie einen erheblichen Atemwiderstand dar. FFP2 Masken, wie sie jetzt auch im Gesetzentwurf beispielsweise für den Fernverkehr verbindlich vorgeschrieben werden sollen, unterliegen im Arbeitsschutz einer Höchsttragezeit von 75 Minuten. Bei Erreichen dieser Grenze muss eine Pause von mind. 30 Minuten erfolgen, ohne Maske! Wie praktikabel das auf einer Zugfahrt von Hamburg nach München ist, mag sich jeder selber ausmalen. (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ-24.html)
Aber nicht nur der Atemwiderstand ist wegen schnell zunehmender CO2 Konzentration gesundheitsschädlich. Tatsächlich enthalten alle am Markt verfügbaren Masken Titanium Dioxid (TiO2). TiO2 ist unter anderem dafür bekannt, dass es Krebs erregen kann. Gerade bei einer längeren Tragedauer weicht die Maske durch Feuchtigkeit in der Atemluft auf und Mikropartikel finden den Weg in die Lunge. (https://www.nature.com/articles/s41598-022-06605-w)
Wer als eigenverantwortlicher Mensch über diese Risiken aufgeklärt wurde und in seiner Abwägung sich dafür entscheidet, dass er einen etwaigen Schutz vor Aerosolen höher bewertet, mag auch in Zukunft Maske tragen – freiwillig.
Eigenverantwortung in Harmonie mit unseren europäischen Nachbarn muss nun das Ziel sein.
Ich appelliere an Sie, stimmen Sie dem Entwurf zur Änderung des IFSG nicht zu.
Bitte enthalten Sie sich auch nicht, eine Enthaltung kann bei der gewählten Abstimmungsmethode (einfache Mehrheit) einer Zustimmung gleichkommen!
Lassen Sie uns gemeinsam nach vorne schauen, die echten Probleme, die unser Land in den nächsten Monaten bekämpfen muss, angehen und lassen wir diese Pandemie hinter uns.
Mit freundlichen Grüßen,