Positionspapier „Direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt“

Nach unserem Grundgesetz, Artikel 20 (2) muss in Deutschland alle Staatsgewalt stets vom Volke ausgehen, also nicht von den Regierungen, nicht von den Parlamenten und schon gar nicht von den Parteien! Das Volk übt seine Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Abstimmungen, also Entscheidungen der Wahlberechtigten über Sachthemen im Land und in den Kommunen, sind in Sachsen-Anhalt zwar prinzipiell möglich, jedoch gesetzlich so restriktiv und unvollständig geregelt, dass sie in der politischen Praxis nicht funktionieren und bisher leider keine Rolle spielen.

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