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2020News UG und die Partei  dieBasis initiieren massenhaft gerichtliche Prüfungen auf Kindeswohlgefährdung

Die 688 Familiengerichte in Deutschland bekommen in den nächsten Tagen viel zu tun. Die 2020News UG, die insbesondere juristische und wissenschaftliche Nachrichten über www.2020news.de veröffentlich, regt mit Unterstützung der Partei dieBasis gem. § 1666 BGB massenhaft die Prüfung von Kindswohlgefährdungen durch die Masken-, Abstands- und Testgebote in den Schulen und Kitas an. 

Rechtsanwältin Viviane Fischer, Direktkandidatin von dieBasis, Landesverband Berlin, für die Bundestagswahl: 

„§ 1666 BGB richtet sich nicht nur auf privatrechtliche Organisationen wie Privatschulen, Tennisverein etc., das Wächteramt des Richters für die Kinder verlangt auch die Überprüfung staatlichen Handelns auf mögliche Kindswohlgefährdung.“

Um nun in möglichst vielen Fällen durch möglichst viele Familiengerichte eine professionelle Prüfung auf Kindswohlgefährdungen durchführen lassen zu können, übernimmt die 2020News UG bundesweit die Meldung an die Familiengerichte. Die Verifizierung der Kinder und Meldenden erfolgt über die Ortsverbände der Partei dieBasis. 

Lothar Fontes, Spitzenkandidat von dieBasis für die Landtagswahl am 6. Juni 2021, erklärt:

„Die Corona-Maßnahmen greifen tief in die Fürsorgepflichten und -rechte der Eltern ein. In einem demokratischen Rechtsstaat müssen Eltern ihre Kinder vor unverhältnismäßigen staatlichen Maßnahmen schützen können. Viele Eltern wollen dies, wir unterstützen sie dabei“.

Die Anregung zur Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann von jedermann ausgehen. Alle betroffenen Kinder können über die Partei dieBasis an die 2020News UG gemeldet werden, sei es von Verwandten, Freunden oder sonstigen Personen (Lehrer, Trainer, Ärzte etc.). Es entstehen keine Kosten.

Für weitere Fragen der Eltern und sonstigen interessierten Personen steht der Landesverband Sachsen-Anhalt der Basisdemokratischen Partei Deutschland unter post@diebasis-st.de gerne zur Verfügung. 

Mit einer als Sensationsurteil bekannt gewordenen Entscheidung aus Januar 2021 hatte der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, ebenso wie eine Familienrichterin in Weilheim, die schulinternen Maßnahmen verboten. Masken, Abstandsregeln und Tests schädigten die Kinder in physischer, psychischer und pädagogischer Hinsicht. Die Entscheidungen fielen auf der Basis von Sachverständigengutachten. – Unter Juristen ist umstritten, ob der Rechtsweg zum Familiengericht eröffnet ist, oder ob das Verwaltungsgericht angerufen werden muss. Mit dieser Erklärung bestärken Viviane Fischer und Lothar Fontes den Weimarer Richter Dettmar in seiner Rechtsauffassung – sie sehen die Zuständigkeit der Familienrichter in Kindeswohlangelegenheiten wie dieser als eindeutig gegeben.

Die maßnahmenkritische Partei dieBasis wurde im Juli 2020 gegründet. Ihr sind in kürzester Zeit 20.000 Mitglieder beigetreten.