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Hier eine kleine Formulierungshilfe. Es bietet sich an, hier nicht copy&paste zu machen, sondern dem Brief eine eigenen Note zu geben.

Die E-Mail Adressen der Mitglieder des 20. Bundestages findet ihr übrigens hier.


Sehr geehrtes Mitglied des Bundestages,

mit der Drucksache 20/899 hat eine Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag für eine allgemeine Impfpflicht eingebracht. Begründet wird diese Initiative mit einer möglicherweise stattfindenden Überlastung auf den Intensivstationen im Herbst/Winter 2022/2023 auf Grund einer möglicherweise gefährlichen Mutation des Coronavirus. Es wird ferner ausgeführt, dass zur Prävention Impfstoffe zur Verfügung stehen, die zum einen gut verträglich und zum anderen hochwirksam seien. Im Entwurf findet sich folgende Formulierung:

„Zur Prävention stehen gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Studien zeigen, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARSCoV-2 nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen, sondern auch dazu führen, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen…“

Demgegenüber stehen die Aussagen unter anderem des Robert Koch Instituts (RKI) zum Fremdschutz.

Die bisherige Risikobewertung des RKI diente als Begründung für den Impfpflichtentwurf und für den Beschluss des BVerfG zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In beiden Dokumenten wird explizit auf diese Quelle verwiesen. Beide Dokumente begründen die Einschränkung von Grundrechten mit dem Schutz vor Übertragungen (Fremdschutz).

Das RKI hat jetzt den Schutz vor Übertragungen durch die Impfung gestrichen:

Aktuell:                “Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.”

Bis 28.2.22:         “Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion und Einhaltung der AHA+L-Regeln sowie die Impfung erforderlich.”

Die Aufforderung Abstand Halten und Kontakte zu reduzieren gilt laut RKI ab 28.2.2022 für alle, unabhängig vom Impfstatus:

“Alle diese Empfehlungen gelten auch für Geimpfte und Genesene unabhängig von dem angenommenen individuellen Immunschutz”

Der Immunschutz ist nur noch “angenommen” oder vermutet, aufgrund der aktuellen Zahlen jedoch nicht mehr beweisbar. 2G oder 3G ist somit laut RKI medizinisch nicht mehr zu rechtfertigen.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

Auch bezüglich der Verträglichkeit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARSCoV-2 gibt es Bedenken bzw. Einwände. So formulierte jüngst das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss Az.: 1 BvR 2649/21:

„Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.“

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html

Auch das Paul Ehrlich Institut (PEI) und die EMA kommen in ihren Datenerhebungen auf eine erhebliche Zahl von Impfnebenwirkungen, Komplikationen bis hin zum Tod. Aktuelle Zahlen dazu sind u.a. hier zu finden:

https://www.transparenztest.de/post/pei-bericht-244576-covid-impf-nebenwirkungen-und-2255-todesfaelle

https://www.transparenztest.de/post/ema-415303-der-1466095-gemeldeten-covid-impf-nebenwirkungen-sind-schwer

Auch die als Begründung für eine Impfpflicht befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems ist selbst bei der hochansteckenden und gefährlichen Delta Variante nie eingetreten. So stellt u.a. das Bundesgesundheitsministerium fest, dass es zu keiner Zeit zu einer Überlastung gekommen ist.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/20220215_Analyse_Leistungen_bis_September_2021.pdf

Vor dem Hintergrund des fehlenden Fremdschutzes der Impfung gegen das Coronavirus SARSCoV-2 und den gegenüberstehenden nicht unerheblichen Risiken die aus der Impfung resultieren können, sowie der Tatsache, dass es nie zu einer Überlastung im Gesundheitssystem gekommen ist, sondern im Gegenteil sogar noch Tausende Betten abgebaut worden sind, bitte ich Sie, explizit gegen die Anträge zur allgemeinen Impfpflicht zu stimmen.

Bitte enthalten Sie sich nicht, eine Enthaltung kann bei der gewählten Abstimmungsmethode (einfache Mehrheit) einer Zustimmung zur Impfpflicht gleichkommen!

Abschließend möchte ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auch noch auf eine Studie der britischen Gesundheitsbehörden lenken. In einer aktuellen Veröffentlichung heißt es dort, dass dreifach Geimpfte in allen Altersgruppen ab 18-80plus Jahren vielfach häufiger infiziert sind als Personen die keine Impfung erhalten haben.

Quelle: https://www.transparenztest.de/post/ukhsa-dreifach-geimpfte-in-allen-altersgruppen-ab-18-80plus-jahren-vielfach-haeufiger-infiziert

Auch für Deutschland lässt sich inzwischen dieser Trend erkennen, wie unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk darstellt.

https://www.mdr.de/wissen/corona-covid-anteil-von-geboosterten-auf-intensivstationen-nimmt-rasant-zu-100.html

Zusammenfassend kann festgestellt werden, die Impfung gegen das Coronavirus SARSCoV-2 erzeugt keinen Fremdschutz, es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich schwerwiegender Nebenwirkungen bis hin zum Tod und in den Pandemiejahren 2020/2021 hat es zu keiner Zeit eine Überlastung des Gesundheitssystems (trotz massivem Abbaus von Betten) gegeben.

Mit freundlichen Grüßen,