Suche
Suche Menü

Deutsches Gericht beschließt Zwangsmedikation und Einweisung in die Psychiatrie für eine 85 jährige Holocaust-Überlebende

Laut Artikel der Zeitschrift Report 24: „Vertraute einer in der Ukraine geborenen, in ihrer Heimat berühmt gewordenen Komponistin wandten sich an Report24. Ein Gericht in Stuttgart hat für die alte Dame ein Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie beschlossen. Ein Exklusivvideo zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat einfach nur Angst um ihr Leben.

Wir wissen nicht, was das Gericht in Stuttgart dazu getrieben hat, diesen Beschluss zu erlassen, von dem Frau Zhvanetskaya denkt, dass es ihren Tod bedeutet. Bestellt wurde er offenbar von ihrer Berufsbetreuerin.

Es gibt, nachdem die Pandemie in Deutschland für beendet erklärt wurde und selbst die berufsbezogene Impfpflicht gefallen ist, keinerlei Indikation und Rechtsgrundlage mehr für einen solchen Schritt. „
Quelle: report24

  • Aus dem Beschluss:
    Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 06.12.2022:

„Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird bis längstens 05.12.2024 genehmigt.

Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme

  • Impfung gegen Covid19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung je weils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt.

Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren.

Wirkt die zuständige Betreuungsbehörde bei der Zuführung der Unterbringung mit darf sie erforderlichenfalls Gewalt anwenden und zur Unterstützung die polizeilichen Vollzugsorgane heranziehen.
Die Wohnung der Betroffenen darf auch ohne Einwilligung zum Vollzug der Zuführung gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.“

  • Stellungnahme ihres Rechtsbeistandes und Basis-Vorstandes RA Holger Fischer zum aktuellen Stand:

„Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergehen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten.
Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.
Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zudem auch ausdrücklich angeordnet ist, müsste das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden. Ansonsten ist der Beschluss tatsächlich jederzeit vollziehbar, wovon jetzt offenbar kurzfristig Gebrauch gemacht wird.“

Vollständige Stellungnahme
RA Fischer

Inna Zhvanetskaya bittet darum, dass man ihr ihre Musik, ihre Würde und ihre Ruhe lässt.

Update: von Holger Fischer

„Neues aus dem Fall Zhvanetskaya: Das Landgericht Stuttgart hat meinem Eilantrag im Hinlick auf die Zwangsimpfung stattgegeben und die sofortige Wirksamkeit sowie die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Canstatt einstweilen, also bis zur Entcheidung über die Beschwerde, ausgesetzt.

Hinsichtlich der Unterbringung wurde keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit und der Vollziehung getroffen.

Heißt also: Die Betroffene darf bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zwangsgeimpft werden, kann aber weiter sofort in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Daa Gericht hat sich dabei davon leiten lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde. Wenn die Betroffene dann schon geimpft wäre, könne das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden. Soll heißen: Eine bereits getätigte Injektion könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden, es würde dauernder Rechtsverlust eintreten.

Dass die sofortige Wirksamkeit der Unterbringung nicht ausgesetzt und sie also vorerst weiter vollzogen werden kann, überrascht mich im Übrigen nicht: Denn an dem die Erforderlichkeit und Alternativlosigkeit der Unterbringung befürwortenden Sachverständigengutachten kommt die Beschwerdekammer zunächst nicht vorbei.

Es wird nötig sein, ein weiteres Gutachten einzuholen, diesmal mit russischsprachigem Übersetzer oder gleich einem russischsprachigen Sachverständigen. Ich habe bereits entsprechende Fachärzte genannt bekommen.

Und in der Zwischenzeit basteln wir an einem Konzept, wie die Betroffene adäquat in ihrer Wohnung versorgt werden kann und legen es dem Gericht auf den Tisch.

Ich werde der Beschwerdekammer entsprechende konstruktive Vorschläge machen.
Bei aller – dringend notwendigen – juristischen Kritik an dem Beschluss des Amtsgerichts ist es mir wichtig, auch in die Zukunft zu blicken und Lösungen vorzuschlagen.“

Update 2: von Report 24